GHAMILA Lebensberatung-Forum
Kartenlegerin und Beraterin für alle Lebensbereiche
mit Licht, Weisheit und Klarheit -
rund um die Seele -

Reden und Diskutieren kostenlos
 

Deutschland: 01725365075

Du hast alles was man braucht, Geld, Beruf, einen Mann und eine Familie, nur eins nicht „eine Freundin“. Ruf mich an, wenn deine Seele weint! Ich kann zuhören und dir mit meiner Lebenserfahrung Tipps geben, wenn du denkst es geht nicht mehr, dann komme ich als gute Freundin her.
 
Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen: Bundesverfassungsgericht hat entschieden
Erstellt am: 2019-11-05 10:32:41
von: ghamila
Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen: Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Ad
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag ein Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen. Sind Strafen für Bezieher zulässig und in welcher Höhe?

In Karlsruhe urteilt das Bundesverfassungsgericht zum Thema Hartz-IV-Strafen.
Laut der Bundesregierung sind Strafen notwendig - ganz nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“.
2018 haben die Jobcenter insgesamt 904.000 Sanktionen verhängt, meist wegen nicht eingehaltenen Terminen.
Update von 10.11 Uhr: Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind Hartz-IV-Sanktionen teils verfassungswidrig. Laut dem Urteil sind Sanktionen zwar generell möglich - aber die Richter in Karlsruhe halten eine Reihe von weitreichenden Regelungen für unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen - sind Strafen für Bezieher zulässig?
Erstmeldung vom 5. November 2019: Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag (5. November) über die Zulässigkeit von Hartz-IV-Strafen. Das Gericht muss bestimmen, ob und in welchem Umfang die Hartz-IV-Leistungen von Beziehern gekürzt werden dürfen. Sanktionen drohen bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit. Auslöser für das Verfahren war die Klage eines Arbeitslosen aus Thüringen, dem Leistungen gekürzt worden waren.

Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hält die Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig. Betroffenen bleibe weniger als das Existenzminimum. Die Richter haben ein bei ihnen anhängiges Verfahren ausgesetzt, um die Vorschriften in Karlsruhe überprüfen zu lassen. In dem Fall musste ein Arbeitsloser mit 234,60 Euro weniger im Monat auskommen, weil er einen Job abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.

dpa/afp


Erstellt am: 2019-11-05 22:01:28
von: ghamila
Welche Fragen bleiben offen?
Weil es um einen älteren Hartz-IV-Empfänger ging, bezieht sich das Urteil ausdrücklich nicht auf die besonders scharfen Sanktionen für Unter-25-Jährige. Bei ihnen ist das komplette Arbeitslosengeld II schon bei der zweiten Pflichtverletzung weg. Heil, der das ohnehin ändern will, sieht seine Position durch das Karlsruher Urteil gestärkt. Die Richter hätten die komplette Streichung der Leistungen dem Grunde nach verworfen. Unklar ist auch, wie es mit den 10-Prozent-Kürzungen wegen verpasster Termine weitergeht. Auch diese Sanktion gilt im Moment immer gleich starr für drei Monate.


......................................................................................................................................................................

Was wichtig ist,das alle Angestellten Geschult werden..

Nicht abzustrafen ,sonder wie aktiviere ich einen Menschen...wie erkenne ich seine Fähig und Fertigkeiten.

Es sollte von jeden Mitarbeiter ,Optimismus ausgestrahlt werden.

Dazu ist es nötig,das auch Probleme im Privatleben bei den Angestellten so klein wie möglich gehalten werden..


Sie sind das A und O...im Glied bei dem Abbau von Hartz 4 Empfänger..


Ghamila


Erstellt am: 2019-11-09 03:17:58
von: ghamila
https://web.de/magazine/ratgeber/haus-garten/bett-sofort-machen-oder-nicht-33465138

Gründe Hartz 4 aufzustocken....


Ghamila