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Führerschein und Sünderkartei
Erstellt am: 2012-11-29 18:31:11
von: ghamila
Führerschein und Sünderkartei: Das ändert sich 2013 für Autofahrer

2013 müssen sich Verkehrsteilnehmer an einige Neuerungen auf deutschen Straßen gewöhnen. Neben neuen Regeln für den Führerschein, der geplanten Umstellung der Verkehrssünderkartei und der Verschärfung von Umweltzonen, sind auch Radfahrer von einigen Änderungen in der Straßenverkehrsordnung betroffen. Wir liefern Ihnen auf den folgenden Seiten einen ÃÅ“berblick über alle relevanten Regelungen, die Sie im nächsten Jahr erwarten.
Von WEB.DE Redakteur Marinus Brandl
Führescheine Neuerungen bei Führerscheinen ab Januar 2013: Die Dokumente sind bei Neuaustellung nur noch 15 Jahre gültig. © imago / Enters
Neue Führerscheine ab Januar befristet gültig

Die wohl größte Änderung 2013 betrifft alle Führerscheininhaber: Denn neue Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 beantragt und ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Mit der Änderung setzt Deutschland eine Richtlinie (3. Führerscheinrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der verschiedenen Fahrerlaubnisse in Europa um.

Klare Mehrheit gegen Zwangsrückgabe
Kein Zwang bei Führerschein

Senioren sollen laut Umfrage selbst über die Abgabe entscheiden. >

Die Befristung bezieht sich dabei auf das Dokument selbst, nicht auf die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Das bedeutet für den Fahrer im Klartext: Das Dokument läuft ab, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (z.B. Berufskraftfahrer, Busfahrer). Das Verfallsdatum des Führerscheins soll hauptsächlich der Aktualisierung des Namens sowie des Lichtbildes dienen, wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf seinen Internetseiten bekannt gibt. Allerdings werden, ähnlich wie bei Pass und Personalausweis, mit jeder neuen Ausstellung Gebühren fällig.

Eine Pflicht zum Umtausch gibt es derzeit nicht. Inhaber älterer Führerscheine müssen sich also vorerst keine Sorgen machen, plötzlich ohne Fahrerlaubnis unterwegs zu sein. Auch der alte "Lappen" bleibt inklusive aller eingetragenen Klassen gültig, allerdings nicht unbegrenzt: Denn spätestens bis Ende 2032 müssen alle Führerscheine den Vorgaben der 3. Führerscheinrichtlinie entsprechen. Doch auch bei einem Umtausch bleiben alle bis dahin eingetragenen Klassen im Dokument erhalten. Niemand muss also nach einem Führerscheinwechsel fürchten, sein Auto nicht mehr fahren zu dürfen.

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Neue Fahrerlaubnisklassen, Anpassung bei Motorrädern

Neben den Änderungen bei der Gültigkeit des Führerscheins, werden auch die Fahrzeugklassen des Dokuments neu geregelt. So wird ab Januar 2013 die neue Fahrzeugklasse "AM" geschaffen. Sie beinhaltet zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraft-Fahrzeuge bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde, einem Hubraum von 50 Kubikzentimetern, beziehungsweise einer Leistung von vier Kilowatt. Bislang wurden solche Fahrzeuge in den Klassen "M" und "S" geführt.

Angepasst werden die Regeln für Motorräder der Klasse "A1". Bislang galt eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h. Nun führt der Gesetzgeber stattdessen eine Grenze des Leistungsgewichts ein. Diese liegt bei 0,1 Kilowatt pro Kilogramm.

Ebenfalls neu sind die Regelungen für sogenannte "Trikes". Inhaber alter Führerscheine können die Fahrzeuge auch weiterhin mit dem normalen Auto-Führerschein fahren, Führerschein-Neulinge müssen für Trikes künftig einen Motorrad-Führerschein besitzen und mindestens 21 Jahre alt sein.
Vereinfachung der Anhängerregel

Auch die bislang etwas verwirrende "Anhängerregel" wird vereinfacht. Jeder Autofahrer darf einen Anhänger an einem Wagen befördern, wenn das Auto nicht mehr als 3.500 Kilogramm wiegt und die Gesamtmasse des Anhängers 750 Kilogramm nicht übersteigt. Schwerere Anhänger sind dann erlaubt, wenn die Gesamtmasse der Kombination, also Anhänger und Zugfahrzeug, nicht über der Grenze von 3,5 Tonnen liegt. Ist der Anhänger schwerer, wird anstatt Klasse "B" die höhere Klasse "BE" fällig.

Vor allem für Karavan-Fahrer wichtig ist die neue Klasse "B96". Ein Zugfahrzeug der Klasse "B", das ist der normale PKW bis 3,5 Tonnen, in Kombination mit einem Anhänger der mehr als 750 Kilogramm wiegt, darf in der Gesamtmasse nicht mehr als 4.250 Kilogramm auf die Waage bringen. Dann ist der Transport auch weiterhin ohne Zusatzprüfung möglich und dem legalen Urlaub im fahrbaren Heim steht nichts im Wege.

weiter lesen: http://web.de/magazine/auto/verkehr-service/16746880-fuehrerschein-suenderkartei-aendert-autofahrer.html#.A1000145


Erstellt am: 2012-11-29 18:54:08
von: ghamila
Führerschein und Sünderkartei: Das ändert sich 2013 für Autofahrer
Von WEB.DE Redakteur Marinus Brandl

Punktetacho Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) stellt 28. Februar 2012 die Eckpunkte für die Neuregelung des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters vor. © picture alliance / dpa / Sebastian Kahnert
Reform der Verkehrssünder-Kartei in Flensburg

Ebenfalls 2013 soll die große Reform der Flensburger Punktesünder-Kartei erfolgen. Das Verkehrsministerium plant eine wesentliche Vereinfachung des bisherigen Systems.

So soll es künftig drei Maßnahmen-Stufen geben: Bei einem Punktestand von null bis zwei, erfolgt eine Vormerkung ohne weitere Maßnahme. Wer drei bis fünf Punkte erreicht (1. Stufe / gelb), erhält eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem.

Werden sechs oder sieben Punkte angehäuft, (2. Stufe / rot) sollen nach den Plänen des Ministeriums eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgen. Das Erreichen von acht Punkten oder mehr (3. Stufe / schwarz) würde zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

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Änderung des Punkte-Systems, Vereinfachung der Kategorien

Künftig werden eins bis drei Punkte für ein Fehlverhalten im Straßenverkehr vergeben. Zudem sieht der Vorschlag des Ministeriums die Reduktion der Kategorien vor: Es soll nur noch "schwere" und "besonders schwere" Verstöße geben, sowie Straftaten.

Flensburg
Strafpunkte werden gelöscht

Wegen neuem System soll Flensburg viele alte Vergehen streichen. >

Ordnungswidrigkeiten mit bisher einem bis vier Punkten ohne Regelfahrverbot sollen als "schwere" Verstöße, Ordnungswidrigkeiten mit drei oder vier Punkten und einem Regelfahrverbot als "besonders schwere" Verstöße eingestuft werden. Straftaten sind eine eigene Kategorie, sie werden immer mit drei Punkten bewertet.

Daneben verfällt jedes Delikt nach seiner Tilgungsfrist. Schwere Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten nach fünf Jahren und Straftaten generell nach zehn Jahren. Ein neuerlicher Verstoß in dieser Zeit führt nicht dazu, dass ein altes Delikt länger im System gespeichert bleibt. Dafür ist ein Abbau von Punkten durch eine freiwillige Teilnahme an Seminaren künftig ausgeschlossen.
Neues System – (noch) ungewisse Zukunft

Bislang handelt es sich bei der Reform des Punktesystems um einen unveröffentlichten Gesetzentwurf. Die tatsächliche Regelung kann also noch von der bisherigen Planung abweichen. Einen ÃÅ“berblick über alle geplanten Änderungen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Internet zur Verfügung.

weiter lesen: http://web.de/magazine/auto/verkehr-service/16746880_p1-fuehrerschein-suenderkartei-aendert-autofahrer.html#.A1000145


Erstellt am: 2012-11-29 18:55:57
von: ghamila
Führerschein und Sünderkartei: Das ändert sich 2013 für Autofahrer
Von WEB.DE Redakteur Marinus Brandl

Umweltzone Einfahrt nur mit grüner Plakette: Viele Städte verschärfen 2013 die Regelung für ihre Umweltzonen. © imago / Rust
Verschärfung der Umweltzonen in verschiedenen deutschen Städten

Viele Städte haben bereits die Einfahrt in ihre Umweltzonen in den letzten Jahren verschärft. 2013 kommt es vor allem in Baden-Württemberg zu weiteren Einfahrtverboten. Alle bislang bestehenden Zonen erreichen ab Januar "Stufe 3" und sind dann nur noch für Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette freigegeben.

Daneben müssen künftig auch Autos ohne grüne Plakette in Augsburg, Halle und Magdeburg (Saale) im nächsten Jahr die Umweltzonen dieser Städte meiden. Eine ÃÅ“bersicht über alle geplanten Verschärfungen stellt das Bundesumweltamt im Internet zur Verfügung.
Neuerungen für Fahrradfahrer

Ab 2013 tritt eine neue Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die auch Auswirkungen auf Fahrradfahrer hat. So dürfen künftig in Fahrradanhängern nur noch maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr befördert werden. Die Altersbeschränkung entfällt, wenn ein behindertes Kind im Anhänger mitfährt. In beiden Fällen muss der Fahrradfahrer aber mindestens 16 Jahre alt sein.

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Umdenken müssen Radler künftig auch bei Verkehrsampeln. Mussten sie sich bislang an die Lichtanlagen für Fußgänger halten, sind sie in Zukunft an die Lichtzeichen des Fahrverkehrs gebunden. Befindet sich an einer Ampel-Anlage eine Fahrrad-Ampel, sind diese Signale zu beachten.

Eine Gegenüberstellung der Änderungen in alter und neuer Fassung der StVO ist auf den Seiten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) einsehbar.

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