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Bei uns Mobbing ?
Erstellt am: 2012-11-20 11:42:26
von: ghamila
http://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing


da dies eine Form ist die im Moment in Deutschland sehr akut ist und ich damit sehr viel Erfahrung habe nehme ich mir dieses Thema an.

Ich wohne im Raum Brandenburg nahe Berlin auf einen Dorf was normalerweise sehr harmonisch ist.

Seit ca einen halben Jahr habe ich mit Familien Kontakt wo die Kinder sehr unter Mobbing in der Schule leiden.

Ich bin mit den Eltern alle Fakten durch gegangen um die Gründe herauszufinden.

Es gibt keine außer das beide Eltern Arbeit haben und ein tolles Haus.

Da ich weiß das viele in Diedersdorf,Blankenfelde und Grossbeeren meine Seite lesen setze ich es hier rein.

Ich würde mir von den Behörden der 3 Dörfer mehr Aufmerksamkeit wünschen denn es geht nicht um die Kinder sondern um die Grundstücke.

Man geht an das schwächste Glied der Familie um die Eltern mürbe zu machen und Sie nur noch alles verkaufen und woanders hinziehen.

Die Grundstückpreise liegen im Moment bei uns durch den Bau des Flughafens sehr niedrig ,also würden die Familien mit ganz vielen Schulden ,ganz neu irgendwo anfangen müssen.

Ich denke hier sind die Schulen Direktoren ,Polizei und Bürgermeister sehr gefragt.

Je wachsamer wir sind ,je schneller können wir dies einkreisen und dämmen ,,,denn morgen könnten Sie und Sie und Sie der nächste sein.In diesem Sinne wünsche ich mir Augen auf und gutes zu hören.


Erstellt am: 2012-11-20 18:37:23
von: ghamila
Wikipedia-
Wirtschaftskriminalität

Wirtschaftskriminalität ist die Bezeichnung für Straftaten, die wirtschaftliche Bezüge aufweisen. Da in Deutschland keine Legaldefinition von Wirtschaftskriminalität besteht, greift das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Zuordnung der Straftaten zur Wirtschaftskriminalität (s. nächsten Abschnitt) auf den Katalog des § 74c Abs. 1 Nr. 1 bis 6b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zurück.[1] Die kriminellen Handlungen können sich dabei gegen Privatpersonen, andere Unternehmen oder den Staat richten.

Relevante deutsche Strafvorschriften sind u. a. die Abgabenordnung, das Strafgesetzbuch, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Geldwäschegesetz und das Wertpapierhandelsgesetz.

Die wirtschaftliche Entwicklung seit der Wende vom 20. zum 21. Jahrhundert und vor allem neu verfügbare Technologien haben zu einer neuen Dimension von Wirtschaftsdelikten geführt. In der Literatur werden sie einerseits immer noch mit Wirtschaftskriminalität oder white collar crime bezeichnet, andererseits sind aber auch neue Termini wie unter anderem Finanzbetrug auszumachen.
Inhaltsverzeichnis

1 Beispiele für Wirtschaftskriminalität
1.1 Fallzahlen und Schäden
2 Wirtschaftskriminalität in den USA
3 Siehe auch
4 Einzelnachweise
5 Literatur
6 Weblinks

Beispiele für Wirtschaftskriminalität

Betrug
Falschbilanzierung
Geldwäsche
Insiderhandel
Insolvenzdelikte
Industriespionage
Korruption
Produktpiraterie
Steuerstraftaten[2]
Subventionsbetrug
Unterschlagung
Untreue

Auch unautorisierte Spekulationen wie die Fälle Nick Leeson und Jérôme Kerviel gehören in die Kategorie Wirtschaftskriminalität.
Fallzahlen und Schäden

Laut Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2010 des BKA wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 102.813 Wirtschaftsstraftaten registriert; das sind 1,5 % mehr als 2009. Obwohl der Anteil der wirtschaftskriminellen Fälle nur 1,7 % der Gesamtzahl der Straftaten betrug, machte der durch Wirtschaftskriminalität (ohne Computerkriminalität) verursachte Schaden 2010 mit rd. 4,66 Mrd. € - ein Plus von 36 % gegenüber 2009 - 55 % des 2010 durch Straftaten insgesamt verursachten Schadens aus (S. 19).

Dazu BKA-Präsident Ziercke: "Die polizeilichen Daten geben das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftskriminalität nur eingeschränkt wieder. In erster Linie sind es die Interessenlagen der Opfer, die zur Folge haben, dass nur ein Teil der begangenen Wirtschaftsdelikte bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt wird. Betroffene Unternehmen fürchten Image- und Reputationsverluste. Die interne Schadensbegrenzung steht oftmals noch an erster Stelle."[3]

Hat die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers in Zusammenarbeit mit der Universität Halle-Wittenberg in einer frühere Studie die den Unternehmen entstandenen Gesamtschäden noch hochgerechnet: 2007 rd. 4,3 Mrd. € zuzüglich rd. 1,75 Mrd. € Managementkosten für die Kriminalitätsfolgen[4], so wird in den neueren Untersuchungen von 2009 und 2011 - wahrscheinlich aufgrund der Problematik (s. auch nächsten Absatz) auf derartige Hochrechnungen verzichtet.

Für den öffentlichen Sektor dagegen hat PwC eine Hochrechnung auf den Gesamtschaden vorgenommen. In der Studie 2010 heißt es wörtlich: "Wir gehen …selbst bei vorsichtiger Schätzung davon aus, dass die direkten finanziellen Schäden für die Verwaltung in Deutschland 2 Milliarden Euro jährlich deutlich übersteigen dürften."[5] Hierbei wurden allerdings als Basis der Berechnung nicht nur - wie sonst üblich und im Gegensatz zur Hochrechnung 2007 für die Privatwirtschaft - die gemeldeten Deliktfälle herangezogen, sondern zusätzlich die Verdachtsfälle als weitere Grundlage genommen, so dass das Dunkelfeld zweifach berücksichtigt wurde. Bei einer Hochrechnung auf das Dunkelfeld ist nur von den tatsächlich entdeckten Fällen auszugehen - Verdachtsfälle sind jedoch unentdeckte Taten. Daher dürfte die für die Behörden angesetzte Schadenssumme weitaus geringer sein, sich höchstens etwa auf die Hälfte von 2 Mrd. € belaufen.

Für privatwirtschaftliche Unternehmen wurden statt einer Hochrechnung auf den Gesamtschaden die durchschnittlichen Schäden pro Unternehmen berechnet. Danach sind den befragten Unternehmen 2011 finanzielle Schäden von durchschnittlich rd. 8,39 Mill. € (2009 rd. 5,57 Mill. €) entstanden, wozu noch durchschnittlich rd. 636.000 € Managementkosten kommen.[6]

Für den öffentlichen Sektor wurde 2010 von den befragten Verwaltungen der finanzielle Schaden in den letzten zwei Jahren im Durchschnitt auf rd. 164.000 € pro Behörde beziffert (Befragung von 500 Behörden).[7] Im Vergleich dazu beträgt die durchschnittliche Schadenssumme pro von Wirtschaftsdelikten betroffenen Unternehmen (2011) das 50-fache (Vergleich ohne Managementkosten).

Gemäß einer Umfrage der KPMG 2010 gaben 39 % der befragten Unternehmen (300 Unternehmen, davon 127 mittelständisch geprägt)[8] an, dass sie in den letzten drei Jahren von wirtschaftskriminellen Handlungen betroffen wurden. 2011 berichteten 52 % der in eine von PwC/Uni Halle-W. veranlassten Umfrage einbezogenen Unternehmen (830 Großunternehmen) von eindeutigen Wirtschaftsdelikten in den letzten zwei Jahren.[9] In der Studie zum öffentlichen Sektor heißt es, dass "jede zweite Verwaltung über … einen konkreten gravieren Fall (berichtete), durch den die Behörde selbst in den letzten zwei Jahren finanziell oder indirekt geschädigt wurde."[10]